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Innovationsgutschein wird fortgesetzt

24.01.2023

Das beliebte Förderinstrument unterstützt nun auch Softwareentwicklung

Das Bayerische Staatsministerium unterstützt die Zusammenarbeit von kleinen Unternehmen/Handwerksbetrieben mit Sitz in Bayern und externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen durch die Vergabe von Innovationsgutscheinen.

Ziel ist es, kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe an die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen/Innovationspartnern heranzuführen und somit ihre Innovationskraft zu stärken. Innovative Unternehmen weisen deutliche Vorteile bei Wachstum, Stabilität und Zahl der Arbeitsplätze auf. Sie sind damit nicht nur wirtschaftlich leistungsfähiger, sondern gehen auch gestärkt die Herausforderungen der Zukunft an

 

Seit diesem Jahr wird auch die Entwicklung von Software gefördert wie z.B.:

  • Lösungen im Zusammenhang mit Industrie 4.0
  • Vernetzte Systeme und Prozesse
  • Smart Services
  • Automatisierungslösungen
  • Big-Data-Projekte
  • Simulationsmodelle
  • Virtual und Augmented Reality
  • Embedded Systems
  • KI-Lösungen
  • Cyber Security

 

Für:

  • Kleine Unternehmen (bis 50 Mitarbeiter)
  • in Bayern
  • auch GründerInnen

 

Was:

  • Technische Machbarkeitsstudien
  • Werkstoff- und Designstudien
  • Studien und Konzept zur Fertigungstechnik
  • Konstruktionsleistungen
  • Prototypenbau und technisches Design
  • Produkttest zur QualitätssicherunG

...externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen.

 

Wie viel:

Innovationsgutscheine werden in zwei Varianten angeboten:

  • Der Innovationsgutschein Standard unterstützt die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen im Bereich technischer bzw. technologischer Innovationen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen mind. 4.000 € und maximal 30.000 €.
  • Der Innovationsgutschein Spezial eröffnet die Möglichkeit, Projekte mit einem erhöhten Finanzbedarf durchzuführen, die eine hochspezialisierte Begleitung (Universität, Forschungseinrichtung) benötigen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen mind. 30.000 € und maximal 80.000 €.

 

Mehr Informationen findet ihr auf der Website von Bayern Innovativ:

www.Bayern-Innovativ.de

 

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